Insolvenzverfahren:

Verfahrensübersicht


I In der Verfahrensübersicht werden alle über GIS - dem Gläubiger-Informations-System - Online gestellten Insolvenzverfahren angezeigt. Von hier aus kann ein Gläubiger in "sein" Verfahren springen und sich über dessen Stand informieren. Hierbei wird zwischen zwei Bereichen unterschieden; dem öffentlichen Bereich und dem geschützten Bereich, dessen Informationen nur durch vorherige Eingabe einer PIN-Nummer eingesehen werden kann.

Der öffentliche Bereich bietet dabei folgende Informationen bzw. Funktionen an:

I Bundesanzeigertext
I Eingabe einer Forderungsanmeldung

Im geschützten Bereich werden folgende Informationen angezeigt:

I Verwalterinformationen
I Berichte und Dokumente
I Forderungsstand

I Es werden drei unterschiedliche PIN-Nummern durch den Insolvenzverwalter vergeben. Die Gläubiger-PIN erlaubt es, einem erfassten Gläubiger in den geschützten Bereich zu gelangen und sich außerdem den Stand seiner Forderungen anzusehen. Erfasst ein Gläubiger mit Hilfe seiner PIN-Nummer eine Forderung, wird diese bei einem späteren Import in WINSOLVENZ dem dort bereits erfassten Gläubiger korrekt zugewiesen.

I Die zweite PIN-Nummer ist die Gerichts-PIN. Sie erlaubt es, einem Gericht in für dieses Gericht freigeschaltete Verfahren Einblick zunehmen und die gleichen Informationen abzurufen, wie dies der Verwalter kann.

I Die Verwalter-PIN ist die letzte und mächtigste PIN-Nummer. Mit Ihr kann ein Verwalter in alle Verfahren und Forderungen im Internet Einblick nehmen. Zusätzlich hat er damit Zugriff auf das Admin-Center, das ihm eine Reihe von Verwaltungsmöglichkeiten bietet.

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